Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine, wie das Wort verrät, Grenze. Diese Grenze ist die Grundlage für die maximale Höhe zu leistender Beiträge, wie zum Beispiel für die gesetzliche Krankenversicherung.

Ab dieser Grenze bleiben die zu leistenden Beiträge gleich, auch wenn sich das eigenen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze befindet. Das bedeutet, es besteht eine Bemessungsgrundlage, die im Endeffekt den Versicherungsbeitrag regelt, sobald eine Person die Beitragsbemessungsgrenze erreicht oder übersteigt wird diese Person einen gleichbleibenden Betrag an die jeweilige Versicherung abtreten müssen. Es entwickelt sich ein konstanter Beitrag. Des weiteren bleiben alle Einkünfte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen sozialversicherungsfrei.

Vor allem aber ist zu berücksichtigen das die Beitragsbemessungsgrenze jährlich von der Bundesregierung angepasst werden. Diese Anpassung wird deshalb jährlich vorgenommen, weil sich der Durschnitt des Bruttolohn und der Bruttogehaltssummen sich von Jahr zu Jahr verändern kann.

Solange sich eine Person also unter der Beitragsbemessungsgrenze befindet (auszugehen vom Bruttogehalt), wird der jeweilige Beitrag immer unterschiedlich ausfallen. Dies hat zur folge, das der jeweilige Versicherungsnehmer keinen konstanten Beitragswert haben wird, sondern sich dieser Wert immer wieder verändern kann.

Die Beitragsbemessungsgrenze kann sich aber auch immer dann verändern, wenn es den vielen gesetzlichen Krankenkassen finanziell nicht gut genug ergeht, denn dann muss die Bundesregierung etwas unternehmen.