Eine Kreditkarte ist im weltweiten Zahlungsverkehr immer noch die sicherste Zahlungsmethode. So ist es auch nicht verwunderlich, dass das Bezahlen von Waren im Interent in der Regel nur über eine Kreditkarte abgewickelt wird. Die Ausgabe einer Kreditkarte ist aber trotz allem an eine gute Bonität des Karteninhabers gebunden, da das Kartenunternehmen diesem über einen kurzen Zeitraum einen Kleinkredit einräumt, in dem die gekauften Waren sofort bezahlt werden, dem Karteninhaber der Betrag aber erst am Monatsende in Rechnung gestellt wird. Für Menschen, denen schon einmal ein Kredit gekündigt wurde und sie so mit einem negativen Schufaeintrag behaftet sind, bleibt die Ausstellung einer gewöhnlichen Kreditkarte in der Regel verwehrt.
Als Alternative bleibt in einer solchen Situation nur der Antrag auf Ausstellung einer Prepaid-Kreditkarte. Die Funktionsweise einer solchen Prepaid-Kreditkarte erinnert an eine Prepaid-Karte für ein Handy. Auch bei der Prepaid-Kreditkarte muss der Karteninhaber vor der Nutzung ein Guthaben auf die Karte einzahlen. Durch dieses Invorkasse-Treten entfällt die Gewährung des Kredites seitens des Kartenunternehmens, sodass die Ausstellung der Prepaid-Kreditkarte auch nicht der Schufa gemeldet werden muss.
Für den Kartennutzer hat die Prepaid-Kreditkarte den Vorteil, dass er immer einen Überblick über seine Ausgaben hat und so die Gefahr des unkontrollierten Einkaufens gebannt ist. Allerdings muss er darauf achten, dass für den Einkauf immer ein entsprechendes Guthaben auf der Karte eingezahlt ist, denn sonst kann er den Einkauf nicht bezahlen.
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